Mediation zwischen Leitenden Ärzten im Krankenhaus

Ein Beitrag von:
Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin,
Eversheds Sutherland (Germany) LLP externer link zu eversheds sutherland , Düsseldorf

Management & Krankenhaus, Ausgabe 4/2021, Seite 7

Konflikte zwischen ärztlichen Führungskräften belasten Krankenhäuser mit Konfliktkosten, die durch Mediation minimiert werden können. Wenn ein bereits entstandener Konflikt nicht beseitigt wird, hat das weitreichende Folgen, und zwar für die Konfliktbeteiligten selbst sowie für den Ruf des Krankenhauses, das eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleisten will, sowie für dessen Wirtschaftlichkeit.

Was ist eine Mediation? Wozu braucht es einen Mediator?

Eine Mediation dient dazu, in einem strukturierten Prozess widersprüchliche Interessen in Einklang zu bringen. Hierfür wird zuallererst die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien wiederhergestellt. Die Konfliktparteien lösen ihren Konflikt eigenverantwortlich selber, und zwar mithilfe eines neutralen und allparteilichen Mediators. Dieser achtet darauf, dass die Struktur des Mediationsprozesses eingehalten wird. Für den Inhalt des Mediationsprozesses sind die Mediationsparteien verantwortlich. Der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet, aber auch die Parteien sichern sich gegenseitig Vertraulichkeit zu.

Freiwilligkeit der Mediation und Mediationsbereitschaft

Die Kommunikation freiwillig wieder aufzunehmen, ist ein wichtiges Merkmal der Mediation und gleichzeitig eine nicht zu unterschätzende Hürde. Schließlich sollen sich die Parteien in einer Mediation nach monatelangem oder gar jahrelangem Streit plötzlich anders verhalten; sie sollen sich einander zuwenden. Das wiederum geht nur, wenn sie umdenken und für Neues offen sind. So wie bisher soll es nicht weitergehen. Einzelgespräche im Einverständnis beider Parteien mit dem Mediator dienen dazu, diese nicht sofort zu konfrontieren, sondern zunächst einmal passungsfähig zu machen. Jede Konfliktpartei reflektiert im Einzelgespräch das Verhalten der gegnerischen Partei. Die durch Verletzungen ausgelösten Emotionen dürfen in vollem Umfang gegenüber dem Mediator geäußert werden, damit ein anschließendes Gespräch mit der anderen Konfliktpartei weniger stark vorbelastet ist und der Weg für ein zielführendes gemeinsames Gespräch möglich wird. Danach reflektiert jede Konfliktpartei aber auch die eigene Person und ihr Verhalten in der Vergangenheit. Dabei klärt sie die Motivation für das eigene Handeln. Unter Umständen führt dieser Blick sogar etwas vor Augen, das korrekturbedürftig ist. Es geht um die Fehlerkultur des Einzelnen. Betrachtet wird auch die Zeit vor dem Konflikt, in der häufig viele Gemeinsamkeiten vorhanden waren; die Erinnerung daran eröffnet einen erneuten Zugang zueinander. Auf diese Art und Weise wird in der Regel eine anhaltende Mediationsbereitschaft gefördert; die Einigungsbereitschaft für das folgende gemeinsame Gespräch mit der anderen Konfliktpartei wird erhöht. Zum Abschluss der jeweiligen Einzelgespräche wird der Lebenssachverhalt, der dem Konflikt zugrunde liegt, mithilfe des Mediators thematisch geordnet. Es werden Themen gebildet, die den Konflikt bestimmen, und es wird für jeden Medianten eine Themenliste erstellt, die die Konfliktparteien im anschließenden strukturierten Verfahren abarbeiten. Dabei wird vor allem das „Warum“ des Handelns aufgedeckt. Auf beiden Seiten kann so ein Verstehen möglich werden. Mithilfe eines Perspektivwechsels werden Lösungsmöglichkeiten wertungsfrei besprochen. In einer kreativen Phase wird durch erweitertes Denken die Realität facettenreicher betrachtet und führt schließlich zu einer Konfliktlösung.

Einleitung einer Mediation

Den „richtigen“ Zeitpunkt für eine Mediation zu finden, hängt immer von dem konkreten Einzelfall ab. Ausschlaggebend dafür ist der Umfang der destruktiven Auswirkungen für das Krankenhaus. Es ist wichtig, einen jahrelangen Streit zu vermeiden, da zu berücksichtigen ist, dass die Konfliktlösung umso länger dauert, je länger ein Streit bestanden hat. Der Arbeitgeber, vertreten durch seinen Geschäftsführer, eignet sich als alleiniger Vermittler in der Regel lediglich bei einem ersten Konfliktgespräch. Die Einschaltung eines externen Mediators ist sinnvoll, damit die Parteien nicht in alte Denkmuster zurückfallen, die möglicherweise den Konflikt hervorgerufen haben. Unter Umständen und nicht selten ist auch die Geschäftsführung zu einem späteren Zeitpunkt in die Mediation einzubeziehen, nachdem der Konflikt zwischen den ärztlichen Führungskräften geklärt worden ist. Initiator für die Einleitung einer Mediation kann eine Konfliktpartei sein. Diese oder auch beide Parteien können den Wunsch nach einer Mediation an die Geschäftsführung des Krankenhauses herantragen. Schließlich ist es das Unternehmen, das die Kosten für die Mediation trägt. Häufig ist es auch so, dass die Geschäftsführung die Konfliktparteien darum bittet, eine Mediation durchzuführen. Hierbei ist es sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Konfliktparteien wichtig zu wissen, dass der Mediator gegenüber den Konfliktparteien zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung vom Mediator wohl über den äußeren Verfahrensgang informiert werden kann, nicht jedoch über die Gesprächsinhalte. Anderes gilt nur, wenn die Konfliktparteien ihr Einverständnis zur Weitergabe von Gesprächsinhalten an die Geschäftsführung erklärt haben.

... im Sinne der Wirtschaftlichkeit

In einer Mediation haben Leitende Ärzte im Krankenhaus die Chance, Konflikte selbst verantwortet zu lösen und ihre Zukunft gemeinsam konstruktiv zu gestalten, ohne dass ihnen Konfliktlösungen aufoktroyiert werden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses sollten Konflikte frühzeitig wahrgenommen und einer Lösung zugeführt werden.

Zum Download der gesamten Ausgabe:
Management & Krankenhaus Ausgabe 4/2021, Seite 7 externer Link zu Immobilien-Zeitung

 

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