Baugenehmigungsverfahren: Wie kann Mediation helfen?

Ein Beitrag von:
Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin,
Eversheds Sutherland (Germany) LLP externer link zu eversheds sutherland , Düsseldorf
Immobilien-Zeitung / Specials / Immobilienanwälte,
Ausgabe 2013 / 2014, Seite 28

Ein Bauprojekt kann nur aufgrund einer wirksamen Baugenehmigung verwirklicht werden. Diese wird nur erteilt, wenn das geplante Bauobjekt mit der Bauleitplanung übereinstimmt. Den Bauleitplänen wiederum liegt eine Abwägung der Gemeinde zugrunde, die unzählige Interessen berücksichtigen muss. Diese können rechtzeitig bereits im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Sprache und in Einklang gebracht werden.

Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde einem Dritten gemäß §4 b BauGB die Durchführung einer Mediation übertragen. Der Mediator eruiert in einem strukturierten Verfahren die unterschiedlichen Interessen der Betroffenen. Mit seiner Hilfe kann ein Ausgleich zwischen den Parteien herbeigeführt werden. An das Ergebnis der Mediation ist die Gemeinde zwar nicht gebunden, und sie muss im Rahmen ihrer Planungshoheit eine eigene Entscheidung treffen. Das Abwägungsgebot im Planungsverfahren kann nicht durch ein Mediationsverfahren ersetzt werden. Das Ergebnis der Mediation kann jedoch von der Gemeinde in ihrer Abwägung berücksichtigt werden.

Die an der Mediation Beteiligten haben durch das Mediationsver­fahren den Vorteil, von den jeweiligen Bedenken und zu erwartenden Widerständen zu erfahren. Dadurch haben sie frühzeitig die Gelegenheit, hindernde Gegenargumente zu entkräften oder sich auf eine Umplanung des Vorhabens einzustellen. Die Interessen können befriedet werden, bevor eine Baugenehmigung in der Welt ist, die erst angefochten werden muss, um das Augenmerk auf alle Belange zu richten. Unnötige Investitionskosten für möglicherweise am Ende nicht haltbare Planungen können durch eine rechtzeitige Mediation vermieden werden.

Dr. Ursula Grooterhorst, Rechtsanwältin und Mediatorin
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